Expertentipp von Dieter Pichler
Der erste Schritt zum eigenen Haus ist das passende Grundstück. Doch die Probleme lauern oft im Verborgenen. Vorhandene Wegerechte können die Freude über den Erwerb rasch trüben. Denn es kann vorkommen, dass ein Nachbar über das neu erworbene Grundstück gehen und fahren darf. Aber auch ohne grundbücherliche Eintragung kann aufgrund der Offenkundigkeit eines Weges ein Geh- und Fahrrecht bestehen. Auch kann wegen einer 30-jährigen gutgläubigen Nutzung eines Grundstückes ein Wegerecht ersessen werden.
Umgekehrt sollten sich Käufer eines Grundstücks, das nicht an einer öffentlichen Straße liegt, eine Zufahrt über Nachbargrundstücke sichern. Die Zufahrtsrechte sind im Grundbuch einzutragen, damit sie für jeden sichtbar sind. Wichtig ist, nicht nur genau festzuhalten, wie der Weg verläuft und wer ihn benützen darf. Geklärt sollte auch werden: Wer trägt die Errichtungs- und Erhaltungskosten? Wer zahlt welchen Anteil? Wie werden Pflichten wie Schneeräumung aufgeteilt? Und wer haftet für den Zustand des Weges?
Umgekehrt sollten sich Käufer eines Grundstücks, das nicht an einer öffentlichen Straße liegt, eine Zufahrt über Nachbargrundstücke sichern. Die Zufahrtsrechte sind im Grundbuch einzutragen, damit sie für jeden sichtbar sind. Wichtig ist, nicht nur genau festzuhalten, wie der Weg verläuft und wer ihn benützen darf. Geklärt sollte auch werden: Wer trägt die Errichtungs- und Erhaltungskosten? Wer zahlt welchen Anteil? Wie werden Pflichten wie Schneeräumung aufgeteilt? Und wer haftet für den Zustand des Weges?