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Expertentipps

Expertentipp von Dieter Pichler
Expertentipp von Dieter Pichler
Ziehen Sie vielleicht den Verkauf einer Immobilie in Erwägung?

Es ist durchaus verständlich, wenn man bei solchen großen Entscheidungen und Unterfangen zögert. Es tauchen viele Fragen auf:
- Welche Arbeiten kommen auf mich zu?
- Passt der Preis?
- Wann bekomme ich das Geld?
- Wie wird der Verkauf abgewickelt?
- Soll ich es wirklich wagen?

Ja, tun Sie es!
Aber meine Empfehlung: Tun Sie es nicht alleine!

Suchen Sie sich einen Profi. Jemanden, der den Markt kennt, der mit allen rechtlichen und kaufmännischen Details vertraut ist - vor allem aber jemand, der Ihnen als Partner die Arbeit abnimmt. Die fachgerechte Aufbereitung einer Immobilie und der Verkauf sind nämlich weitaus komplexer und mit viel mehr Zeitaufwand verbunden, als man das als Laie einschätzt.

Ein seriöser Makler berät Sie, ermittelt den aktuellen Verkehrswert Ihrer Immobilie und unterstützt Sie beim Verkauf. Damit ist gewährleistet, dass Sie als Verkäufer in angemessener Zeitspanne den realistischen Kaufpreis für Ihre Immobilie erhalten.
Expertentipp von Martina Buchgraber
Expertentipp von Martina Buchgraber
Mietverträge können auf eine bestimmte Dauer befristet oder unbefristet abgeschlossen werden.

Im Falle eines befristeten Mietverhältnisses muss die Befristung (mit genauem Enddatum) unbedingt schriftlich im Mietvertrag festgehalten werden. Auch die Vereinbarung, dass das Mietverhältnis nach Ablauf dieser bestimmten Dauer ohne Kündigung automatisch endet, muss im Vertrag fixiert werden.

Bei Wohnungen, die ganz oder teilweise unter das Mietrechtsgesetz (MRG) fallen, ist eine Mindestbefristung von drei Jahren einzuhalten. Nach oben sind der Befristung keine Grenzen gesetzt. Ausserdem ist eine Befristung hintereinander beliebig oft wiederholbar (wiederum mindestens 3 Jahre). Wird eine kürzere Befristung als drei Jahre gewählt, ist diese rechtlich nicht durchsetzbar und der Vertrag gilt automatisch als unbefristet.

Wird ein befristeter Mietvertrag bei Befristungsende nicht aufgelöst, verlängert sich dieser automatisch um weitere drei Jahre. Kommt es dann wieder zu keiner Vertragsauflösung, wird aus diesem Vertragsverhältnis ein unbefristeter Mietvertrag.

Bei Mietverträgen, die ganz oder teilweise dem Mietrechtsgesetz (MRG) unterliegen, steht dem Mieter ein vorzeitiges Kündigungsrecht nach Ablauf des ersten Vertragsjahres unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zu.

Unbefristete Mietverhältnisse können vom Vermieter nur einvernehmlich mit dem Mieter beendet werden oder wenn ein Kündigungsgrund nach dem Mietrechtsgesetz vorliegt. Dafür brauchen Sie allerdings eine gerichtliche Entscheidung. Wesentlichste Kündigungsgründe sind, wenn der Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder ein erheblich nachteiliger Gebrauch der Wohnung vorliegt.

Wird ein Ein- oder Zweifamilienhaus vermietet, so gilt hier das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB). In diesem Fall kann die Vertragsdauer frei vereinbart werden (keine gesetzliche Mindestdauer).
Expertentipp von Sigrid Feitl
Expertentipp von Sigrid Feitl
Schlüssel umdrehen – Provision kassieren

Diese Geschichte ist so manchem Immobiliensuchenden bekannt:
Sie vereinbaren eine Besichtigung mit einem Makler und schon bald steht fest, dass Sie sich für das Haus/die Wohnung entschieden haben. Schnell verdientes Geld für den Makler also - nämlich nur fürs Schlüssel umdrehen!

Wäre es wirklich so einfach, hätten wir viel mehr Makler in Österreich. Es wäre der Traumberuf schlechthin. Die Realität sieht natürlich anders aus. Bis Objekte erfolgreich vermittelt werden, muss der Makler meist viele Male zu Besichtigungen fahren - enormer Zeitaufwand und unzählige leere Kilometer sind die Folge, die in keiner Art und Weise abgegolten werden. Besonders unangenehm ist es, wenn der Kunde zum vereinbarten Termin erst gar nicht erscheint.

Unabhängig davon, ist die Besichtigung nur ein Bruchteil der Arbeit eines Maklers - nämlich die, die nach außen hin wahrgenommen wird. Es steckt aber viel mehr dahinter: Informationen, die der Makler vom Kunden bekommt, müssen gewissenhaft und strukturiert vorbereitet werden, um dem Interessenten jederzeit kompetent Auskunft geben zu können. Das, was ein Kunde vom Makler in die Hand bekommt, hat kaum ein Abgeber in dieser strukturierten Form vorbereitet.

Wesentlich heikler wird es, wenn es um die weiteren Schritte nach einem erfolgreichen Verkauf geht. Dahinter verbergen sich nämlich noch so viele rechtliche, technische und wirtschaftliche Themen, die nur jemand kennt und beurteilen kann, der sich ständig auf dem Markt bewegt. Das wären beispielsweise Grundbuchseintragung, Vertragsabwicklung, Instandhaltungsrücklagen, Flächenwidmung, baulicher Zustand des Gebäudes - um nur einige zu nennen.

Wenn Sie also wieder einmal die Geschichte vom „Schlüssel umdrehen“ hören, dann fragen Sie nach, warum der- oder diejenige noch nicht den Job gewechselt hat.