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Expertentipps

Expertentipp von Dieter Pichler
Expertentipp von Dieter Pichler
Temporäre Streichung der Grundbuch- und Pfandeintragungsgebühr bei privaten Immobilienkäufen

Um die Schaffung von Wohnraum leistbarer zu machen werden durch eine Novellierung des Gerichtsgebührengesetzes die Grundbucheintragungsgebühr für Eigenheime bis zu einer Bemessungsgrundlage von 500.000 Euro und etwaige Pfandrechtseintragungsgebühren in der gleichen Höhe vorübergehend entfallen.

Voraussetzung dafür ist, dass die neu gebaute oder angeschaffte Wohnimmobilie selbst genutzt wird und der Befriedigung eines dringenden Wohnbedürfnisses dient. Gelten wird die Gebührenbefreiung nur für nach dem 31. März 2024 abgeschlossene Rechtsgeschäfte. Zudem soll sie nur zwischen Juli 2024 und Juli 2026 – also für zwei Jahre befristet – beantragbar sein. Nicht davon erfasst sind vererbte oder geschenkte Immobilien. Voraussetzung ist, der Antrag trifft vor dem 1. Juli 2026 beim Grundbuchsgericht ein.

Die Gebührenbefreiung fällt nachträglich weg, wenn innerhalb von fünf Jahren nach Eintragung das Eigentumsrecht aufgegeben wird oder das dringende Wohnbedürfnis wegfällt.
Expertentipp von Martina Buchgraber
Expertentipp von Martina Buchgraber
Einer der häufigsten Streitpunkte nach dem Auszug des Mieters ist das Ausmalen der Wohnung. Nach einem Urteil des Obersten Gerichtshofes (6 Ob 104/09a) ist dies selbst dann nicht notwendig, wenn eine entsprechende Vereinbarung im Vertrag getroffen wurde, die Wohnung aber nicht über den Zustand der normalen Abnutzung hinaus abgewohnt wurde.

Wenn die Farbe an der Wand stark abgenutzt ist oder die Wände ortsunüblich bemalt wurden, müssen Wohnungen in jedem Fall neu ausgemalt zurückgegeben werden. Dann bedarf es nicht einmal einer Klausel im Mietvertrag, die genau darauf hinweist.
Expertentipp von Sigrid Feitl
Expertentipp von Sigrid Feitl
„Bitte möglichst diskret verkaufen!“, dieser Wunsch vieler Verkäufer hat meistens einen guten Grund und wird deshalb von uns sehr ernst genommen. Doch neben den gängigen diskreten Verkaufsmethoden, wie Angebote an Stammkunden, gibt es durchaus bessere Wege mit denen sich Gerüchte vermeiden und zugleich lukrativere Angebote erzielen lassen.

Der Nachteil von zu viel Diskretion und Verschwiegenheit:
Sie kennen das doch bestimmt selbst: Gerade wenn etwas diskret und mehr oder weniger „geheim“ behandelt werden soll, dann wird doch umso mehr und lieber davon geredet. Egal, ob der Nachbar oder der Familienangehörige: Gerade ein Geheimnis, das man nicht weitersagen soll, wird besonders gerne weitergegeben. Nach kurzer Zeit weiß es die ganze Nachbarschaft, der Freundes- oder Familienkreis und es wird geredet und gemunkelt und Gerüchte entstehen. So passiert dann genau das, was man eigentlich gerade vermeiden wollte.

Die Alternative - verkaufen Sie über einen Makler:
Warum also den diskreten Verkauf nicht direkt über einen Makler herbeiführen? Dabei können Sie eigentlich nur profitieren, denn ein lokaler Makler kann den realistischen Verkaufspreis berechnen und anhand seiner lokalen Markterfahrung überprüfen. Danach kann er dann in der Kundendatei die passenden Interessenten herausfiltern und alles weitere für Sie veranlassen.

Natürlich fällt bei mehreren Besichtigungen auch hier in der Nachbarschaft irgendwann auf, dass etwas im Gange ist, sodass auch hier durchaus Gerüchte entstehen.
Ein guter Makler kann diese Gefahr der offensichtlichen Termine aber mit Hilfe virtueller Besichtigungen als Vorbedingung realer Besichtigungen minimieren.

Falls in der Datei aber nicht der richtige Interessent dabei ist oder doch zu viele Besichtigungen ohne Verkauf stattgefunden haben, bleibt auch hier nur eins: Lieber direkt die Vorgehensweise ändern und offensiv mit dem Verkauf umgehen. Denn durch eine schnelle und intensive Vermarktung ist es möglich, einen Käufer zu finden, sodass man sich in der Folgezeit ganz in Ruhe zurücklehnen kann.