Logo von Vulkanland Immobilien

Expertentipps

Expertentipp von Dieter Pichler
Expertentipp von Dieter Pichler
Seit 1.1.2008 ist der Verkäufer/Vermieter einer Wohnung oder eines Hauses verpflichtet, rechtzeitig vor der Abgabe einer Vertragserklärung einen Energieausweis für das Gebäude vorzulegen. Seit Dezember 2012 ist die Angabe der Energiekennzahlen (HWB und ggf. fGEE) auch bereits bei Anzeigen in Zeitungen oder im Internet verpflichtend. Ein Verzicht des Mieters oder Käufers auf die Vorlage ist unwirksam.

Dieser Energieausweis darf maximal 10 Jahre alt sein und muss bei Bedarf dementsprechend erneuert werden. Ansonsten begeht der der Verkäufer/Vermieter eine Verwaltungsübertretung, welche mit einer Geldstrafe von bis zu 1.450 Euro zu bestrafen ist.

Ausgenommen von der Verpflichtung sind abbruchreife Gebäude und solche, die provisorisch für eine Nutzungsdauer von höchstens 2 Jahren errichtet wurden. Weiters gilt eine Ausnahme für freistehende Gebäude mit einer Nutzfläche von unter 50 Quadratmetern und für Wohngebäude, die nur für einen begrenzten Zeitraum benutzt werden können (zB Sommerhäuschen).
Expertentipp von Martina Buchgraber
Expertentipp von Martina Buchgraber
Viele Vermieter verlangen eine Kaution, damit sie bei etwaigen Schadenersatzforderungen oder bei Mietzinsrückständen nicht erst ein gerichtliches Verfahren abwarten müssen, um zu ihrem Geld zu kommen.

Ob überhaupt eine Kaution zu stellen ist, wie dies zu erfolgen hat und in welcher Höhe, ist grundsätzlich reine Vereinbarungssache. Üblich sind Kautionsvereinbarungen in der Höhe von drei bis sechs Bruttomonatsmieten.

Um sich später Auseinandersetzungen zu ersparen, sollte bei Mietbeginn und auch bei Rückgabe der Wohnung der genaue Zustand der Wohnung festgehalten werden (Fotos, Übernahmeprotokoll). Die Wohnung muss vom Mieter in dem Zustand zurückgestellt werden, in dem er sie angemietet hat. Die „gewöhnliche Abnützung“ der Wohnung muss der Vermieter hinnehmen. Beschädigungen sind jedoch vom Mieter zu ersetzen. Dafür darf der Vermieter die Kaution heranziehen.

Bei möblierten Wohnungen sollte unbedingt auch eine Liste der mitvermieteten Einrichtungsgegenstände erstellt werden. Der Zustand der Möbel sollte beschrieben werden, eventuell auch Fotos davon gemacht werden.
Expertentipp von Sigrid Feitl
Expertentipp von Sigrid Feitl
Der Immobilienmarkt hat sich in den letzten Jahren stark verändert; neue rechtliche und politische Rahmenbedingungen sowie der wirtschaftliche Wandel.

Aussagekräftige Grundlagen zur Wertermittlung einer Immobilie - hierzu gehören vornehmlich Lage, Angebots- und Nachfragesituation sowie Vergleichsanalysen. Insbesondere die Lage ist ausschlaggebend.

Selbst stark renovierungsbedürftige Immobilien verzeichnen eine gute Nachfrage, insofern die Lage stimmt. Nicht unerheblich bei der Wertermittlung sind eventuelle Zusatzkosten für den Käufer, die dann entstehen, wenn Renovierungs-, energetische Modernisierungs- oder gar Sanierungsmaßnahmen ausgeführt werden müssen.

Auch der Trend zum städtischen bzw. stadtnahen Leben hat unmittelbar Auswirkungen auf den Wert einer Immobilie. Der Sachwert bietet uns jedoch nur eine Orientierung. Letztendlich ist entscheidend, was der Markt bereit ist, für die Immobilie zu zahlen.