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Expertentipps

Expertentipp von Dieter Pichler
Expertentipp von Dieter Pichler
Temporäre Streichung der Grundbuch- und Pfandeintragungsgebühr bei privaten Immobilienkäufen

Um die Schaffung von Wohnraum leistbarer zu machen werden durch eine Novellierung des Gerichtsgebührengesetzes die Grundbucheintragungsgebühr für Eigenheime bis zu einer Bemessungsgrundlage von 500.000 Euro und etwaige Pfandrechtseintragungsgebühren in der gleichen Höhe vorübergehend entfallen.

Voraussetzung dafür ist, dass die neu gebaute oder angeschaffte Wohnimmobilie selbst genutzt wird und der Befriedigung eines dringenden Wohnbedürfnisses dient. Gelten wird die Gebührenbefreiung nur für nach dem 31. März 2024 abgeschlossene Rechtsgeschäfte. Zudem soll sie nur zwischen Juli 2024 und Juli 2026 – also für zwei Jahre befristet – beantragbar sein. Nicht davon erfasst sind vererbte oder geschenkte Immobilien. Voraussetzung ist, der Antrag trifft vor dem 1. Juli 2026 beim Grundbuchsgericht ein.

Die Gebührenbefreiung fällt nachträglich weg, wenn innerhalb von fünf Jahren nach Eintragung das Eigentumsrecht aufgegeben wird oder das dringende Wohnbedürfnis wegfällt.
Expertentipp von Martina Buchgraber
Expertentipp von Martina Buchgraber
Wann darf der Vermieter den Mietvertrag kündigen?

Es gibt einige Rechte und Pflichten für den Mieter, deren Nichteinhaltung zu einer Kündigung durch den Vermieter führen kann. So kann z.B. die Untervermietung des gesamten Mietobjektes ein Kündigungsgrund sein. Einzelne Zimmer, wie z.B. in einer WG, dürfen ohne Zustimmung des Vermieters untervermietet werden, sofern es nicht explizit im Mietvertrag verboten wird.

Auch ein Nichtbezahlen der Miete kann zur Kündigung führen. Allerdings hat der Mieter hier sehr starke Rechte: Wird er wegen Nichtzahlung verklagt und zahlt bis zum Ende der Gerichtsverhandlung, darf er in der Wohnung wohnen bleiben. Er muss jedoch die Kosten für die Verhandlung zahlen.

Besonders heikel wird eine Kündigung, wenn ein nachteiliger Gebrauch als Grund genannt wird. Dazu gehören z.B. eine Verwahrlosung der Wohnung, Lärmbelästigung, strafbare Handlungen gegen andere Mieter usw. Hier ist es oft schwer, den tatsächlichen Tatbestand eindeutig festzustellen.
Expertentipp von Sigrid Feitl
Expertentipp von Sigrid Feitl
Immobilien im Scheidungsfall

Häufiger Streitpunkt ist im Falle einer Trennung oder Scheidung das Eigentum an einer Immobilie. Die starke emotionale Bindung macht eine einvernehmliche Lösung nicht immer einfach.

Zu klären ist die Höhe der Verschuldung der Immobilie, die geleistete Tilgung, aber auch der eventuelle Wertzuwachs während der gemeinsamen Jahre. Für die Wertermittlung sollte man sich rechtzeitig an einen Fachmann wenden.

Wird die Immobilie von einem der Partner weitergenutzt? Wer trägt welche anfallenden Kosten? Müssen eine Vermietung oder ein Verkauf in Erwägung gezogen werden? Besteht die Möglichkeit, einen der Partner auszuzahlen?

Sollte man hier keine gemeinsame Lösung finden, drohen hohe finanzielle Einbußen. Ein Verkauf unter Zeitdruck oder gar eine Zwangsversteigerung sollten immer vermieden werden, da mit erheblichen Abstrichen beim Verkaufspreis gerechnet werden muss.